GRILLEN, RAUCHEN, WäSCHETROCKNEN: DAFüR GIBT ES SPEZIELLE BALKON-REGELN

Die Sonne auf dem Balkon genießen? Kein Problem, allerdings sollten Sie sich mit den besonderen Balkon-Regeln auskennen – für eine harmonische Nachbarschaft.

Während der warmen Jahreszeit nutzen viele Mieterinnen und Mieter ihren Balkon, um Grillpartys zu veranstalten, Kleidung nach dem Waschen energiesparend zu trocknen oder einfach, um sperrige Gegenstände für kurze oder längere Zeit zu lagern.

Doch nicht alles ist auf den Balkonen erlaubt. Es gibt genaue Vorschriften, die bestimmen, was Mietende auf dem Balkon machen dürfen und was nicht, bzw. was nur mit Einschränkung erlaubt ist. Die genauen Regeln für Balkone können je nach Bundesland und örtlichen Bestimmungen unterschiedlich sein. Im Allgemeinen gibt es jedoch einige übliche Einschränkungen und Verbote, die auf Balkonen gelten könnten.

Auf dem Balkon grillen

In vielen Wohngebieten ist das Grillen auf dem Balkon untersagt, insbesondere wenn offenes Feuer oder Rauchentwicklung damit verbunden sind. Dies dient oft der Brandverhütung und der Vermeidung von Geruchsbelästigung. Denn Grillen auf dem Balkon birgt ein erhöhtes Brandrisiko. Balkone sind oft eng beieinander, die mit brennbaren Materialien wie Holzverkleidungen, Vorhängen oder Gartenmöbeln ausgestattet sind. Offenes Feuer und Funkenflug beim Grillen können zu Bränden führen, die sich schnell auf andere Balkone oder Gebäudeteile ausbreiten können.

Zudem entsteht Rauch, der sich auf benachbarte Balkone, Wohnungen und öffentliche Bereiche ausbreiten kann. Der Rauch und der damit verbundene Geruch können unangenehm und störend für die Nachbarinnen und Nachbarn sein. Mit dem Verbot sollen oft Konflikte und Beschwerden über Geruchsbelästigung vermieden werden.

Übermäßiger Lärm

Laute Musik, Partys oder andere anhaltende Lärmquellen, besonders am Abend, können verboten, bzw. eingeschränkt sein. Viele Wohngebiete haben festgelegte Ruhezeiten, in denen die Lärmbelastung minimiert werden soll, um Nachtruhe und Erholung sicherzustellen. Diese Zeiten können auch für Balkone gelten, um sicherzustellen, dass die Nachbarn nicht durch Lärm gestört werden.

Grundsätzlich gilt die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr des Folgetages. Außerdem gilt für alle Bundesländer an Sonntagen die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe von 0 bis 24 Uhr.

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Aufhängen von Wäsche

In einigen Gemeinden kann es Vorschriften geben, die das Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon verbieten oder beschränken. Dies kann aus ästhetischen Gründen oder aufgrund von Nachbarschaftsbeschwerden geschehen. Einige Hausbesitzer und Gemeinden argumentieren hierbei, dass hängende Wäsche als unschön empfunden wird und das Gesamtbild beeinträchtigen würde.

Unordnung auf dem Balkon

Ist die Wohnung mal zu klein oder zu wenig Platz vorhanden, lagern manche Mieterinnen und Mieter große Gegenstände oder volle Müllsäcke kurzzeitig auf dem Balkon. In einigen Wohnkomplexen ist dies aber verboten. Ähnlich wie beim Wäschetrocknen, kann das Anhäufen von Müll, sperrigen Gegenständen oder anderen Gegenständen, die das Erscheinungsbild des Balkons oder der Umgebung beeinträchtigen, explizit im Mietvertrag erwähnt und verboten worden sein.

Sie sollten die spezifischen Regelungen Ihres Hauses, Wohnkomplexes oder der Eigentümergemeinschaft unbedingt vorher im Mietvertrag prüfen, da ggf. spezifischere Verbote oder Einschränkungen explizit ausgeschrieben sind. Zusätzlich können lokale Brandschutzbestimmungen und andere Sicherheitsvorschriften gelten.

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